1. Allgemeines
1.1 Für unsere Lieferungen an unsere gewerblichen Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzelne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt, oder es ist nachstehend abweichend geregelt.
1.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bestellungen gelten erst mit einer unsererseits erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen, in jedem Fall jedoch bei unsererseits erfolgter Lieferung der bestellten Waren.
1.3 Besteht zwischen dem Besteller und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung, gehen die Bestimmungen eines derartigen Vertrages den Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, soweit sie mit ihnen im Widerspruch stehen.
2. Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnung
2.1 Unsere Preise sind freibleibend. Preisberichtigungen bleiben insbesondere im Fall der Erhöhung der der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (z. B. Materialkosten, Löhne, inflationsbedingte Steigerungen etc.) vorbehalten. Dies gilt auch im Fall von Irrtümern unsererseits. Falls nicht in unserer Auftragsbestätigung oder auf individueller Basis anderweitige Absprachen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise auf der Basis der im unsererseits bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, Zoll und andere Nebenabgaben, jedoch zuzüglich eventueller anfallender Mehrwertsteuer (Incoterms Edition 2010). Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von unserer Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der von uns in diesem Zusammenhang erbrachten Leistung.
2.2 Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang räumen wir dem Besteller ein Skonto von 2% ein, Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum hat die Zahlung des Bestellers netto Kasse zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Bestellers entgegengenommen. Werden Zahlungen gestundet oder erst nach Ablauf des vereinbarten Fälligkeitstermins geleistet, so werden ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank in Anrechnung gebracht. Gewährte Nachlässe stehen unter dem Vorbehalt vollständiger korrekter Auftragsabnahme und fristgerechter Bezahlung. Bei Retoursendungen erfolgt unsererseits eine Rückbelastung von bereits gewährten Rabatten.
2.3 Nimmt der Besteller am SEPA Lastschriftverfahren teil, erfolgt der Versand des Zahlungs-Avis 7 Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Lastschrift.
2.4 Bei Zahlungsverzug des Bestellers nach erfolgter fruchtloser dritter schriftlicher Mahnung unsererseits sind wir unabhängig von sonstigen Rechten, die uns in diesem Fall zustehen mögen, (insbesondere bezogen auf die Geltendmachung von Schadensersatz) berechtigt,
2.5.1 sämtliche offenen Zahlungsziele zu widerrufen, die Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig und zahlbar zu stellen und zusätzliche Sicherheiten, wie etwa die Stellung einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Lieferung bereits bestätigter Aufträge bis zum Ausgleich der überfälligen Forderung auszusetzen. Dies gilt unabhängig von weiteren uns in diesem Fall zustehenden Rechten, wie etwa unsere Forderung auf Stellung einer schriftlichen, unbefristeten, unbedingten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft seitens des Bestellers und/oder die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe, sowie die Forderung von Schadensersatz, sofern uns durch den Zahlungsverzug des Bestellers weitere oder höhere Schäden entstanden sind;
2.5.2 die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen solange auszusetzen, bis vollständige Zahlung entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Bestellung(en) erfolgt ist;
2.5.3 Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Datum der Fälligkeit der entsprechenden Zahlung für jeden Tag des Verzugs zu beanspruchen, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist, gleichgültig ob diese auf Grund der Erwirkung eines gerichtlichen Titels oder ohne diesen geschieht;
2.5.4 die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller nach Ablauf eines Zeitraums von 14 Kalendertagen nach entsprechender schriftlicher Benachrichtigung des Bestellers durch uns mit sofortiger Wirkung zu beenden.
2.5.5 Im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Vertrag sind wir berechtigt, Schadensersatz für die bis dahin erbrachten Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn zu verlangen, der im Regelfall in Höhe von 15% des Netto-Fakturenwertes berechnet wird.
2.6 Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehalt von Zahlungen seitens des Bestellers ist nur dann zulässig, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Lieferung, Lieferhindernisse, Vertragsänderungen
3.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ergänzend gelten die lncoterms der Internationalen Handelskammer/Paris in ihrer jeweiligen Fassung. Die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn sie den für Endverbraucher geltenden Produktbeschreibungen entspricht. Dies gilt auch bei nur geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, Farbe, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware wesentlich beeinträchtigen. Sonstige Veränderungen an den von uns gelieferten Waren bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese durch technische Entwicklungen bedingt sind, oder technische Verbesserungen repräsentieren. Lieferungen unter 2.500 € Nettowarenwert erfolgen ab Werk, verpackungsfrei, ausgenommen Produkte der Marke Schelde Sports. Lieferungen über 2.500 € Nettowarenwert erfolgen franko Empfangsstation bzw. frei deutsche Grenze. Rollgelder sind vom Empfänger zu tragen. Lieferungen durch LKW erfolgen frei Bordsteinkante. Ein Abladekommando muss gestellt werden. Internationale Lieferungen erfolgen grundsätzlich Ex Works. Wir sind im Einzelfall, insbesondere für die Lieferung unserer Großgeräte, gemäß besonderer Abrede einen Verpackungszuschlag von 3% des Netto-Fakturenwertes zu berechnen.
3.2 Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen von Fix-Lieferterminen. Die Lieferzeit für die Fertigstellung im Werk beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Lieferzeit erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung
zusammenhängende technische und sonstige Fragen geklärt sind und über sämtliche Einzelbedingungen Einigkeit besteht. Nachbestellungen gelten als Neuauftrag. Bei aus Bonitätsgründen gesperrten Aufträgen werden die bestätigten Liefertermine ungültig, nach Aufhebung der Sperre gelten jeweils neue von uns schriftlich zu bestätigende Liefertermine.
3.3. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen vorzunehmen.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt, öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung verlängern nach unserer Wahl entweder die vereinbarten Lieferfristen oder berechtigen uns von dem konkreten Liefervertrag zurückzutreten. In diesen Fällen ist die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug durch den Besteller ausgeschlossen. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, soweit diese nicht von uns zu vertreten ist. Bei vereinbarten Fix-Lieferterminen ist der Besteller in diesen vorgenannten Fällen lediglich berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Fertigstellung oder der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Eingang des Änderungswunsches bzw. nach Anzeige der Versandbereitschaft durch uns, die durch Lagerung bzw. Aufbewahrung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Lagerung in unserem Werk mindestens 2% des Rechnungsbetrages zuzüglich MwSt. monatlich.
3.5 Kommt der Besteller ganz oder teilweise in Verzug der Annahme oder mit sonstigen Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich eventuell anfallender weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung je angefangenen Monat, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung ersetzt zu verlangen. Im Fall eines Rücktritts des Kunden vom Vertrag sind wir berechtigt, Schadensersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entgangenen Gewinn zu verlangen, der im Regelfall in Höhe von 15% des Netto-Fakturenwertes berechnet wird. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt uns und dem Besteller unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in diesen Fällen unmittelbar auf den Besteller über.
3.6 Wir behalten uns vor, für den Versand unserer Waren einen Spediteur/Paket-Versender unserer Wahl zu beauftragen, die Versendung erfolgt dann auf unsere Kosten, aber auf Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
3.7 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf der Lieferung besteht oder seine sonstigen gesetzlichen Rechte geltend macht. Von der getätigten Bestellung kann der Besteller bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3.8 Für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt die Regelung der nachstehenden Ziffer 6.
4. Gewährleistung, Mängelrügen; Retouren
4.1 Die Gewährleistung für unsere Produkte beschränkt sich ausdrücklich auf die Reparatur oder deren Ersatz, sofern diese nicht fehlschlagen. In diesem Fall hat der Besteller das Recht, entweder von der betreffenden Liefervereinbarung zurückzutreten, oder den für die mängelbehafteten Produkte gezahlten Kaufpreis entsprechend zu reduzieren. Diese Gewährleistung gilt nur dann, wenn die Produkte gemäß den von uns gegebenen Hinweisen für deren Nutzung, Lagerung und Wartung behandelt wurden. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, sowie offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Erhalt der Ware und vor Weitergabe an Dritte schriftlich zu rügen. Sind bereits bei Lieferung äußerlich erkennbare Schäden an der Verpackung der Ware oder an dieser selbst sichtbar, ist die betreffende Lieferung auf Vollständigkeit und beschädigte Ware im Beisein des Fahrers zu überprüfen und dem Frachtführer der Schaden auf der Empfangsbestätigung schriftlich anzuzeigen (sowie die beschädigte Ware zu fotografieren und andere Beweise sicherzustellen, um spätere Rechtsverluste zu vermeiden). Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Besteller gleichfalls innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung unsererseits für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
Teppiche, die wir für Bodenturn- und Niedersprungmatten verwenden, sind technische Artikel, bei denen es vor allem auf Funktionalität für den Turnsport ankommt. Sie sind deshalb aus verschiedenen Faserarten kombiniert, die unterschiedliche Eigenschaften und Farben haben. Eine vollständig gleichmäßige Vermischung dieser Fasern kann nicht gewährleistet werden, was zu Farbschattierungen führen kann. Farbschattierungen dieser Art sind von Reklamationen ausgeschlossen.
4.2 Unabhängig von der vorstehenden Verpflichtung, wird für von uns zu vertretenden nicht nur unwesentlichen Mängeln längstens zwei (2) Jahre nach Ablieferung an den kaufmännischen Besteller Gewähr geleistet. Für folgende Verschleißteile gilt eine verringerte Gewährleistung von einem (1) Jahr: Stufenbarrenholme, Männerbarrenholme, Reckstangen, Pauschenpferdkorpi. Darüber hinaus gilt eine verringerte Gewährleistung von (1) einem Jahr für Gebrauchtgeräte. Für gebrauchte Verschleißteile gilt dementsprechend eine verringerte Gewährleistung von (6) sechs Monaten.
4.3 Der Besteller hat die Produkte, deren Mangelhaftigkeit er behauptet, in seinen Räumen aufzubewahren, sofern wir nicht deren Rücksendung von ihm schriftlich beanspruchen. Wir treffen dann mit dem Besteller die erforderlichen Absprachen, um eine Untersuchung dieser Ware zu ermöglichen. Stellt sich dann heraus, dass die Mängelrügen berechtigt sind, haben wir die Wahl, dem Besteller entweder eine Gutschrift in Höhe des jeweils fakturierten Nettopreises der schadhaften Ware zu erteilen, oder ihm stattdessen eine mangelfreie, gleichwertige Ware zu liefern. Das Eigentum an der mangelhaften Ware geht nach Übersendung der mangelfreien Ware an den Besteller auf uns über. Sollte ein Artikel nicht länger verfügbar sein, wird er durch einen anderen Artikel ersetzt, der dem nicht mehr verfügbaren Produkt möglichst nahe kommt. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Bestellers etwa auf der Basis der Vorschriften über den Unternehmerregress nach § 478 BGB bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.4 Soweit die von uns an den Besteller gelieferten Waren nicht selbst von uns hergestellt wurden, sondern von Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen zunächst dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Besteller abtreten. Dieser nimmt die Abtretung erfüllungshalber an. Wir leisten in diesem Fall lediglich subsidiär und nach gerichtlicher Inanspruchnahme des Vorlieferanten Gewähr.
4.5 Für eine etwaige Haftung unsererseits auf Schadensersatz gilt die Regelung der nachstehenden Ziffer 6. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.
4.6 Rücksendungen des Bestellers außerhalb der Mängelgewährleistung müssen unsererseits schriftlich vorab ausdrücklich genehmigt werden. Hierfür erhält der Besteller von uns eine spezielle Rücksendungsnummer, die sichtbar auf die Außenverpackung der betreffenden Sendung aufgebracht werden muss. Ohne diese Nummer werden Rücksendungen von uns nicht akzeptiert. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, vom berechneten Preis eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 % bei der Gutschrift in Abzug zu bringen. Generell wird nur solche Ware von uns zurückgenommen, die innerhalb der letzten 3 Monate gerechnet ab Rechnungsdatum von uns seitens des Bestellers bezogen wurde. Waren, die nicht in unserer aktuell gültigen Preisliste enthalten sind, bzw. deren Aufmachung verändert wurde, sind generell vom Umtausch, bzw. eine Gutschrift ausgeschlossen. Dies gilt auch für Artikel, die seitens des Bestellers bereits preisausgezeichnet, oder beschädigt sind.
4.7 Für Rechtsmängel gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 4 entsprechend.
5. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsrechte
5.1 Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen aus der konkreten Bestellung, bzw. bei laufender Geschäftsbedingung sämtlicher offenstehender Forderungen vor.
5.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt an uns sämtliche Forderungen gegenüber seinen Kunden und/oder sonstigen Dritten in Höhe des ihm in Rechnung gestellten Kaufpreises zuzüglich Nebenkosten und eventueller Zinsen ab. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
5.3 Sämtliche Verfügungen über die Vorbehaltsware, die unsere Rechte beeinträchtigen, wie etwa Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Abtretungen sind unzulässig. Drohende Eingriffe oder Verfügungen Dritter sind uns seitens des Bestellers auf dem schnellstmöglichen Weg (per Telefax etc.) mitzuteilen.
5.4 Soweit nicht abweichend mit uns ausdrücklich vereinbart, ist der Besteller zur Sicherung unserer Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen hierüber verpflichtet, die bestehenden Eigentumsverhältnisse an dieser Ware Dritten gegenüber offenzulegen. Bei abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller bis auf unseren Widerruf hin zum Forderungseinzug berechtigt und verpflichtet. Insbesondere im Falle einer uns bekannt gewordenen Vermögensverschlechterung seitens des Bestellers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
5.5 Der Besteller stimmt ausdrücklich zu, dass falls eine Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte droht, wir berechtigt sind, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicherzustellen, wobei diese Sicherstellung keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, soweit dies zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlich ist. Der Besteller verpflichtet sich insoweit zur uneingeschränkten Mitwirkung.
5.6 Wir verpflichten uns, bestehende Sicherheiten dann auf Verlangen des Bestellers freizugeben, falls deren Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. Bei laufender Geschäftsbeziehung gilt der vorgenannte Prozentsatz bezogen auf sämtliche gegen den Besteller bestehenden Forderungen.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei Pflichtverletzungen unsererseits beschränkt sich unsere Haftung - wie auch die unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter – auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist oder wir aufgrund der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie haften. Zudem haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer weitergehenden gesetzlich zwingenden Haftung, etwa auf der Basis des deutschen Produkthaftungsgesetzes, sowie bei uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers einschließlich seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers.
6.4 Jegliche weitergehende Haftung unsererseits als sie in dieser Ziffer 6 vorgesehen ist,
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7. Geistige Schutzrechte
7.1 Der Besteller erkennt das geistige Eigentum, bzw. unsere exklusiven Nutzungsrechte an den von uns verwendeten Schutzrechten (hierin eingeschlossen sind Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Patente, Urheberrechte, etc.) ausdrücklich an und wird keinerlei Aktivitäten entfalten, die diese Schutzrechte negativ beeinträchtigen könnten.
7.2 Für den Zeitraum des Bestehens der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller räumen wir diesem eine nicht ausschließliche und jederzeit widerrufliche Nutzungslizenz an unseren Schutzrechten ausschließlich für seine eigenen Marketingzwecke im Rahmen und Umfang seiner Funktion im Vertrieb unserer Produkte ein. Dies bezieht sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf die Verwendung unserer Logos, Marken, Abbildungen, Fotografien, Texte und dergleichen, sowie sämtlicher sonstiger uns zustehenden Schutzrechte in von uns ausdrücklich vorab autorisierten Werbe-und Verkaufsförderungsmaterialien des Bestellers, sei es in Print-, PoS- oder internetbasierten Medien (nachstehend die „Materialien“). Jegliche Weitergabe der Materialien an Dritte ist nicht zulässig, außer diese Weitergabe dient lediglich dem Zweck der Erstellung von Werbe -und Verkaufsförderungsmitteln unter Verwendung der Materialien durch seitens des Bestellers beauftragte Agenturen.
7.3 Um sicher zu gehen, dass die seitens des Bestellers offline und online verwendeten Materialien qualitativ denjenigen Anforderungen entsprechen, die für den Bestand unserer geistigen und gewerblichen Schutzrechte angemessen und erforderlich sind, behalten wir uns vor, jegliche weitere zukünftige Verwendung dieser Materialien von unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abhängig zu machen. Die Verwendung von Abbildungen von Personen und deren Namen, Referenzen und dergleichen im Zusammenhang mit unseren Produkten, mit denen wir werblich oder in sonstiger Weise verbunden sind, bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.4 Der Besteller wird veraltete Produktinformationen aus seinen Marketing- und Werbematerialien unverzüglich entfernen und diese durch jeweils aktuelle Informationen ersetzen.
7.5 Bei einem Verstoß gegen in dieser Ziffer 7. enthaltenen Bestimmungen wir uns insbesondere im Wiederholungsfall unabhängig von sonstigen uns in diesem Fall zustehenden Rechten, vor, den Besteller temporär oder auch generell für die Zukunft nicht mehr zu beliefern.
7.6 In jedem Fall einer Beendigung der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund diese erfolgt, wird der Besteller noch in seinem Besitz befindliche Materialien offline und online umgehend nicht mehr verwenden, bzw. Materialien, die wir ihm zu Verkaufsförderungszwecken zur Nutzung überlassen haben, umgehend an uns zurücksenden, oder an einen von uns Beauftragten aushändigen.
7.7 Individuelle weitergehende vertragliche Absprachen mit dem Besteller insbesondere im Bereich von E-Commerce Aktivitäten des Bestellers auf B2C-Ebene gehen diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, soweit sie diesen widersprechen.
8. Datenschutz, Vertraulichkeit
8.1 Wir erheben und speichern vom Besteller ohne dessen ausdrückliche vorherige Einwilligung und aufgrund gesetzlicher Erlaubnis nur diejenigen Daten, die für die Ausführung der Bestellung und deren Abwicklung erforderlich sind. Jede darüberhinausgehende Nutzung unsererseits ist von der Einwilligung des Bestellers abhängig.
8.2 Sämtliche unsererseits dem Besteller überlassene Materialien und Informationen sind von diesem, soweit sie nicht öffentlich zugänglich, allgemein bekannt oder offensichtlich zur Weitergabe bestimmt sind, seitens des Bestellers strikt vertraulich zu behandeln und dürfen seitens des Bestellers ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht noch in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche dieser vertraulichen Materialien und Informationen sind seitens des Bestellers bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns nach unserer Wahl umgehend entweder an uns zurückzugeben, und/oder zu vernichten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Geschäftsbeziehung mit dem Besteller ist unser Hauptsitz in Esslingen am Neckar, soweit die konkrete Natur der Verpflichtung nicht dem zwingend entgegensteht.
9.2 Bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist - soweit nicht ein anderweitiger gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand Esslingen am Neckar bzw. Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei dem Gericht zu verklagen, das an seinem Sitz zuständig ist, sowie an jedem sonstigen gesetzlich zuständigen Gericht.
9.3 Für diese Verkaufs-und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG), falls der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben sollte.
10. Allgemeines
10.1 Mitarbeiter von uns, Handelsvertreter oder sonstige Repräsentanten, die nicht unserer Geschäftsleitung angehören oder nicht mit Prokura oder Handlungsvollmacht ausgestattet sind, sind nicht berechtigt, für uns rechtlich bindende Erklärungen abzugeben, außer wir haben hierzu unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung erteilt.
10.2 Schriftlichkeit im Sinn dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen beinhaltet auch die Kommunikation per E-Mail, der Absendende trägt die Beweislast dafür, dass die betreffende E-Mail dem oder den Adressaten auch tatsächlich zugegangen ist.
10.3 Soweit nicht abweichend in den vorstehenden Bedingungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung unsererseits geregelt, verjähren sämtliche Ansprüche des Bestellers gegenüber uns innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Besteller von dem entsprechenden Sachverhalt Kenntnis hatte oder gehabt haben müsste, unabhängig von dessen Kenntnis jedenfalls innerhalb von 3 Jahren ab Rechnungsdatum der betreffenden Lieferung, gleich welcher Art diese Ansprüche sind.
10.4 Sollten Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt. Die ungültigen oder undurchsetzbaren Regelungen sind dann unsererseits durch rechtsgültige oder durchsetzbare Bestimmungen zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck der rechts ungültigen oder rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entsprechen.
10.5 Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Liefer-und Verkaufsbedingungen, soweit aus unserer Sicht erforderlich, zu ändern und/oder zu ergänzen und werden dem Besteller dann unverzüglich die entsprechend modifizierte neue Version schriftlich zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Version vollumfänglich ersetzt. Dies gilt auch entsprechend für die Vorgängerversion dieser Verkaufsbedingungen. Sämtliche zum Zeitpunkt der Übermittlung der modifizierten neuen Liefer-und Verkaufsbedingungen bereits getätigten und unsererseits bestätigten Bestellungen werden auf der Basis der Geltung der Vorgängerversion ausgeführt.